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Entscheidungsorgane in der Schule
Das Niedersächsische Schulgesetz regelt, welche Organe in einer Schule einzurichten sind, wer die Mitglieder wählt und welche Aufgaben die einzelnen Organe haben.
Die Entscheidungsorgane der Schule sind im Einzelnen
- die Schulleitung,
- der Schulvorstand,
- die Gesamtkonferenz.