Ohne negatives Testergebnis ist damit nach den Osterferien keine Teilnahme am Präsenzunterricht und/oder an der Notbetreuung mehr möglich.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler haben die Durchführung des Tests und dessen Ergebnis schriftlich und per Unterschrift zu bestätigen.
Diese Strategie geht einher mit der Aufhebung der Präsenzpflicht. Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihr Kind per Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn sie keine Testungen vornehmen wollen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler erhalten dann Material von der Schule, eine weitergehende Betreuung ist jedoch nur möglich, wenn die Kapazitäten der Schule dies ermöglichen.
Alle Kinder, die am Montag, den 12. April 2021 in die Schule kommen (also Gruppe A und Kinder in der Notbetreuung) müssen sich vor Unterrichtsbeginn zu Hause testen und die Eltern müssen das negative Testergebnis schriftlich auf einem "Testnachweis" bestätigen. An der Schule sammeln sich die Kinder an den bekannten Sammelpunkten der Klassen und zeigen vor Betreten der Schule die unterschriebenen "Testnachweise" bei den Klassenleitungen bzw. der Leitung der Notgruppe vor. Selbiges gilt für die Kinder der Gruppe B ab Dienstag.
Weitere Informationen bieten der Brief des Kultusministers sowie das beigefügte Informationsblatt:
Brief des Kultusministers vom 01.04.2021 an Schülerinnen und Schüler
Brief des Kultusministers vom 01.04.2021 an Eltern und Erziehungsberechtigte
Brief des Kultusministers vom 01.04.2021 an Eltern und Erziehungsberechtigte in einfacher Sprache
Elterninformationen zur Testpflicht
Elterninformationen zur Testpflicht in einfacher Sprache
Formular für die Befreiung von der Präsenzpflicht