Wie in der letzten Meldung bereits erwähnt bietet die Grundschule Wietzen ab dem 11.01.2021 für Kinder der Jahrgänge 1-4 zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr eine Notbetreuung an. Diese ist jedoch ausschließlich für dringende Notfälle vorgesehen. Die genauen Vorgaben des Kultusministeriums zur Gewährung der Notbetreuung entnehmen Sie bitte den "Informationen zur Notbetreuung".
Ein entsprechend begründeter Antrag kann formlos an die Schulleitung gerichtet werden. Sie können auch ein Antragsformular der Grundschule nutzen. Bitte sprechen Sie ggf. die Klassenleitung Ihres Kindes darauf an und fügen Sie dem Antrag auf Notbetreuung ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers hinzu.
Wir können nachvollziehen wie belastend die Situation für Einzelne von Ihnen ist. Darum möchten wir in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die beschlossene Neuregelung zu den Kinderkrankentagen hinweisen. Pro Elternteil stehen Ihnen zehn weitere Krankentage zu. Diese Regelung ist für das Jahr 2021 verlängert worden und gilt auch, wenn Eltern wegen Schul- oder KiTa-Schließungen für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.