Hintergrund ist, dass das Infektionsrisiko für die entsprechenden Angehörigen durch eine verlängerte "Vorlaufzeit" bis zu den Festtagen gesenkt werden soll.
Nach aktuellem Erlass ist die Befreiung lediglich in begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag – formlos oder per Formular – möglich.
Gerne stellen wir Ihnen hier das entsprechende Antrags-Formular und ein informatives Begleitschreiben zum Antrag zur Verfügung. Bei Interesse reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte möglichst zeitnah über die Klassenleitung ein, damit die Schulleitung über Ihren Antrag entscheiden kann.
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020