Die Grundschule Wietzen bietet für Kinder der Jahrgänge 1-4 zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr eine Notbetreuung an. Diese ist jedoch ausschließlich für dringende Notfälle vorgesehen. Ein entsprechend begründeter Antrag kann formlos an die Schulleitung gerichtet werden. Die genauen Vorgaben des Kultusministeriums zur Gewährung der Notbetreuung entnehmen Sie bitte den anhängenden "Informationen zur Notbetreuung". Bitte fügen Sie ggf. dem Antrag auf Notbetreuung ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers hinzu.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die gestern beschlossene Neuregelung zu den Kinderkrankentagen hinweisen. Pro Elternteil können Sie zehn weitere Krankentage bekommen. Diese Regelung ist für das Jahr 2021 verlängert worden und gilt auch, wenn Eltern wegen Schul- oder KiTa-Schließungen für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten in verkürzter Fassung
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler
Informationen zur Notbetreuung