Ab dem 08.03.2021 wird dazu die grundsätzliche Präsenzpflicht wieder hergestellt. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber weiterhin bestehen.
Für die Grundschule Wietzen kommt dies leider noch nicht zum Tragen, da aufgrund der Quarantäne eines Großteils des Kollegiums bis mindestens 19.03.2021 lediglich eine Notbetreuung für einzelne Schülerinnen und Schüler angeboten werden kann.
Das Kultusministerium arbeitet außerdem daran, allen Schülerinnen und Schülern zeitnah ein regelmäßiges Testangebot auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen.
Näheres sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsbrief des Minister:
Brief des Kultusministers vom 04.03.2021 an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief des Kultusministers vom 04.03.2021 an die Eltern und Erziehungsberechtigten in verkürzter Form