Die bisher nur für den 17.12.2020 und 18.12.2020 angebotenen Regelungen werden somit erweitert.
Für Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen, sind die Schulen ganz normal geöffnet.
Bitte sprechen Sie in Ihren Familien individuell ab, wie Sie verfahren möchten und geben Sie der Klassenleitung bis einschließlich Freitag, den 11.12.2020 eine verbindliche Rückmeldung. Ein Antrag ist für die Befreiung nicht nötig.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den anhängenden Briefen des Kultusministers.
Informationsbrief des Kultusministeriums zur möglichen Unterrichtsbefreiung ab dem 14.12.2020